Entgelt für Ausgleichsenergie

Preise für Jahresmehr- / Jahresmindermengen für Kunden ohne 1/4-h-Lastgangmessung

Stand: 01.01.2012

Die Abrechnung der Jahresmehr-/Jahresmindermengen wird, gemäß § 13 Abs. 3 der Stromnetzzugangsverordnung, auf Grundlage monatlicher Marktpreise mit den folgenden einheitlichen Preisen durchgeführt:

Jahr 2011Arbeitspreis Ct./kWh
Januar 5,458
Februar 5,436
März 5,709
April 5,411
Mai 5,965
Juni 5,523
Juli 4,927
August 5,136
September 5,631
Oktober 5,532
November 5,967
Dezember 4,672

Die Abrechnung der Jahresmehr- und Jahresmindermengen erfolgt jeweils über ein Kalenderjahr. Der monatliche Durchschnittspreis wird auf Basis von EEX-Börsenstundenpreisen ermittelt.

Alle Preise zuzüglich geltender Umsatzsteuer.