Wasserhärte für das Stadtgebiet Röthenbach a. d. Pegnitz
Der Deutsche Bundestag hat am 1. Februar 2007 die Neufassung des Gesetzes über die Umweltverträglichkeit von Wasch- und Reinigungsmitteln beschlossen.
Nach § 9 des Gesetzes sind die Wasserversorgungsunternehmen verpflichtet, dem Verbraucher die Härtebereiche des Trinkwassers wie folgt anzugeben:
- Ortsteil Himmelgarten
1,7 mmol Calciumcarbonat je Liter = Härtebereich mittel - Stadtgebiet Röthenbach
1,7 mmol Calciumcarbonat je Liter = Härtebereich mittel - Gesamthärte °dH 9,48
Bei den Waschmittelpackungen, bei denen die Wasserhärte in Härtebereiche angegeben ist, git nachfolgende Tabelle:
- Härtebereich weich <=> weniger als 8,4 °dH
- Härtebereich mittel <=> von 8,4 bis 14 °dH
- Härtebereich hart <=> mehr als 14-21 °dH
