Stadtwerke Röthenbach a.d. Pegnitz

Strompreisbremse / Gaspreisbremse

Ab März sollen für alle Strom- Gas- und Wärmekunden die von der Bundesregierung beschlossenen Entlastungen rückwirkend zum 01. Januar 2023 greifen.

Was müssen Sie tun, um von den Preisbremsen zu profitieren?

Nichts. Sie werden automatisch entlastet – entweder über unsere Abrechnung oder über die Betriebskostenabrechnung Ihres Vermieters oder Ihrer Vermieterin.

Wie funktioniert die geplante Strompreisbremse?

Eine Strompreisbremse soll dazu beitragen, dass die Stromkosten insgesamt sinken. Der Strompreis wird für private Verbraucher sowie kleine Unternehmen bei 40 Cent pro Kilowattstunde gedeckelt. Seit den 01.08.2023 gilt für Netzentnahmen, die weniger als 30.000 kWh im Jahr verbrauchen ein Preisdeckel für Heizstrom sowie Niedertarife (NT) von 28 Cent pro Kilowattstunde. Dies gilt für den Basisbedarf von 80 Prozent des historischen Verbrauchs – in der Regel gemessen am Vorjahr. Nur für den übrigen Verbrauch, der darüber hinausgeht, muss dann der reguläre Strompreis lt. Preisblatt gezahlt werden.

Für mittlere und große Unternehmen mit mehr als 30.000 Kilowattstunden Jahresverbrauch liegt der Deckel bei 13 Cent (Arbeitspreis) für 70 Prozent des historischen Verbrauchs – in der Regel gemessen am Vorjahr. Auch diese zahlen nur für den darüber liegenden Verbrauch den regulären Strompreis lt. Preisblatt.

Wie funktioniert die geplante Gas- und Wärmepreisbremse?

Konkret bedeutet das: Für private Haushalte, kleine und mittlere Unternehmen mit weniger als 1,5 Millionen Kilowattstunden Gasverbrauch im Jahr sowie für Vereine beträgt der Gaspreisdeckel 12 Cent pro Kilowattstunde. Für Fernwärme beträgt der gedeckelte Preis 9,5 Cent je Kilowattstunde. Dieser gedeckelte Preis gilt für ein Kontingent von 80 Prozent des im September 2022 prognostizierten Jahresverbrauchs. Für den restlichen Verbrauch muss der normale Preis lt. Preisblatt gezahlt werden. Deshalb lohnt sich Energiesparen auch weiterhin.

Eine befristete Gaspreisbremse soll ebenfalls, der von den hohen Preisen betroffenen Industrie dabei helfen, Produktion und Beschäftigung zu sichern. Hier wird ab Januar 2023 der Arbeitspreis für die Kilowattstunde auf 7 Cent gedeckelt – für 70 Prozent des Gas-Verbrauchs. Auch hier gilt: Für den übrigen Verbrauch zahlen die Unternehmen den regulären Preis lt. Preisblatt. Diese Regelung gilt auch für Krankenhäuser.

Hier erhalten Sie nähere Informationen sowie Rechenbeispiele:
https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/entlastung-fuer-deutschland/strompreisbremse-2125002