Grundversorgungstarife (GVT) bis ca. 8.700 kWh/a
Netto | Brutto* | |
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Energiepreis | 8,531 Ct/kWh | 9,13 Ct/kWh |
Grundpreis | 42,00 EUR/a | 44,94 EUR/a |
Grundversorgungstarife (GVT) ab ca. 8.700 kWh/a
Netto | Brutto* | |
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Energiepreis | 7,291 Ct/kWh | 7,80 Ct/kWh |
Grundpreis | 148,80 EUR/a | 159,22 EUR/a |
Grundversorgungstarife (GVT) ab ca. 68.000 kWh/a
Netto | Brutto* | |
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Energiepreis | 7,231 Ct/kWh | 7,74 Ct/kWh |
Grundpreis | 188,80 EUR/a | 202,02 EUR/a |
Grundversorgungstarife (GVT) bis ca. 8.700 kWh/a
Netto | Brutto* | |
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Energiepreis | 15,95 Ct/kWh | 17,07 Ct/kWh |
Grundpreis | 3,50 EUR/Monat | 3,75 EUR/Monat |
Grundversorgungstarife (GVT) ab ca. 8.700 kWh/a
Netto | Brutto* | |
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Energiepreis | 14,70 Ct/kWh | 15,73 Ct/kWh |
Grundpreis | 12,50 EUR/Monat | 13,38 EUR/Monat |
Grundversorgungstarife (GVT) ab ca. 68.000 kWh/a
Netto | Brutto* | |
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Energiepreis | 14,65 Ct/kWh | 15,68 Ct/kWh |
Grundpreis | 15,50 EUR/Monat | 16,59 EUR/Monat |
* enthalten ist der gesetzlich gültige USt. Satz von derzeit 7%
Preisstand 01.01.2023
Die Bruttopreise beinhalten die Energielieferung, die Erdgassteuer, die Kosten der Netznutzung, die CO² Abgabe, die Gasbeschaffungsumlage (§ 26 Energiesicherungsgesetz (EnSiG), die Gasspeicherumlage (§ 35e Energiewirtschaftsgesetz (EnWG), die SLP Bilanzierungsumlage, die RLM Bilanzierungsumlage, die Konvertierungsumlage, das Konvertierungsentgelt und das VHP-Entgelt sowie die Umsatzsteuer in der jeweils gesetzlichen Höhe.
Die Erdgaslieferung erfolgt nach der „Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung“ vom 26. Oktober 2006 in der jeweils gültigen Fassung. Gasgrundversorgungsverordnung (GasGVV).
Allgemeiner Preis der Grundversorgung sowie der Ersatzlieferung mit Erdgas im Sinne des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) vom13. Juli 2005.
Im Rahmen der Grundversorgung (§36 EnWG) bieten wir Haushaltskunden** im Netzgebiet der Stadtwerke Röthenbach a. d. Pegnitz GmbH die Belieferung von Erdgas zum Allgemeinen Preis und zu Allgemeinen Bedingungen an.
Der Allgemeine Preis gilt gleichfalls für die Ersatzversorgung (§38 EnWG) von Haushaltskunden im Niederdruck sowie für die Ersatzversorgung im Übrigen bis zur Veröffentlichung gesonderter Allge-meiner Preise. Die Ersatzversorgung tritt ein, wenn ein Letztverbraucher über das Energieversorg-ungsnetz in Niederdruck Energie bezieht, ohne dass dieser Bezug einer Lieferung oder einem bestimmten Liefervertrag zugeordnet werden kann.
Der Grundversorgungstarif bildet dabei den Allgemeinen Preis im Rahmen der Grundversorgung sowie der Ersatzversorgung. Darüber hinaus haben Sie als Privat- und Gewerbekunde die Möglichkeit, sich für unsere Sonderprodukte ERDGAS BASIS zu entscheiden.
Sofern ein schriftlicher Vertrag über das Sonderprodukt nicht geschlossen wird, kommt ein Versorgungsvertrag zum Allgemeinen Preis (Grundversorgungstarif) und zu den Allgemeinen Beding-ungen zustande.
**Haushaltskunden im Sinne von § 3 Nr. 22 des EnWG sind Letztverbraucher, die Energie überwiegend für den Eigenverbrauch im Haushalt oder für den einen Jahresverbrauch von 10.000 Kilowatt-stunden nicht übersteigenden Jahresverbrauch für berufliche, landwirtschaftliche oder gewerbliche Zwecke verbrauchen.