Stadtwerke Röthenbach a.d. Pegnitz

Aktuelles der Stadtwerke Röthenbach GmbH

Umbau unseres Kundencenters

Von Mittwoch, 07.10. bis Montag, 19.10.2026 ist unser Kundencenter wegen Umbau geschlossen. Telefonisch und per Mail sind wir weiterhin zu erreichen.

Wasserrohrleitungsspülung im Stadtgebiet Röthenbach a. d. Pegnitz

Die Stadtwerke Röthenbach an der Pegnitz GmbH geben bekannt, dass Wasserrohrleitungsspülungen im gesamten Stadtgebiet von Röthenbach an der Pegnitz und im Ortsteil Himmelgarten durchgeführt werden. Hierbei kann es zu einer kurzfristigen Beeinträchtigung der Wasserversorgung durch Druckabfall und Trübung des Trinkwassers kommen.

Die Arbeiten erfolgen in dem Zeitraum von Montag, 05.10. bis Freitag 06.11.2026 und im Ortsteil Himmelgarten am Mittwoch, 14.10.2026.

 

Achtung: Irreführende Schreiben zum Smart-Meter-Einbau

Aktuell erhalten zahlreiche Haushalte in Röthenbach Post von der DMG Deutsche Messwesen GmbH bzw. der metrify smart metering GmbH.

Die Schreiben können aufgrund ihrer Aufmachung und Formulierungen den Eindruck erwecken, es handele sich um eine offizielle Mitteilung zum Austausch des Stromzählers.

Bitte beachten Sie: Das Schreiben wurde nicht von den Stadtwerken Röthenbach veranlasst.

Bei der DMG Deutsche Messwesen GmbH bzw. der metrify smart metering GmbH handelt es sich um einen privaten, wettbewerblichen Messstellenbetreiber, der Ihnen einen Vertrag über den Messstellenbetrieb anbietet. Die Stadtwerke Röthenbach stehen mit diesen Unternehmen in keiner geschäftlichen oder vertraglichen Beziehung.

Wichtig

Sie müssen aufgrund dieses Schreibens nicht vorschnell einen Vertrag abschließen oder einen Termin vereinbaren.

Lassen Sie sich durch genannte Fristen oder mögliche finanzielle Vorteile nicht unter Druck setzen.

Muss ich jetzt einen Smart Meter einbauen lassen?

Allein aufgrund dieses Schreibens besteht keine Verpflichtung, einen Vertrag mit der DMG Deutsche Messwesen GmbH abzuschließen.

Der Einbau eines intelligenten Messsystems („Smart Meter“) ist gesetzlich für bestimmte Verbrauchs- und Erzeugungsanlagen vorgesehen. Dazu gehören insbesondere:

  • Stromverbrauch von mehr als 6.000 kWh pro Jahr
  • bestimmte steuerbare Verbrauchseinrichtungen nach § 14a EnWG, beispielsweise Wärmepumpen oder Wallboxen
  • bestimmte Erzeugungsanlagen, beispielsweise Photovoltaikanlagen, mit einer installierten Leistung von mehr als 7 kW

Ob und wann bei Ihrer Messstelle ein intelligentes Messsystem eingebaut wird, hängt von den gesetzlichen Voraussetzungen und den Gegebenheiten Ihrer Messstelle ab.

Ihre Stadtwerke Röthenbach als Ansprechpartner

Die Stadtwerke Röthenbach a. d. Pegnitz GmbH sind im Stadtgebiet der grundzuständige Messstellenbetreiber.
Wenn bei Ihrer Messstelle ein gesetzlich vorgesehener Einbau durch die Stadtwerke ansteht, informieren wir Sie rechtzeitig über den vorgesehenen Einbau und das weitere Vorgehen.

Grundsätzlich besteht für Verbraucher die Möglichkeit, einen wettbewerblichen Messstellenbetreiber zu wählen. Dabei handelt es sich jedoch um eine eigenständige Entscheidung, die nicht aufgrund eines vermeintlichen Zeitdrucks getroffen werden sollte.

Vorsicht bei Versprechen über finanzielle Vorteile

In den aktuellen Schreiben wird unter anderem mit möglichen finanziellen Vorteilen im Zusammenhang mit § 14a EnWG geworben. Der Einbau eines Smart Meters führt jedoch nicht automatisch zu einer Reduzierung der Netzentgelte. Eine Entlastung nach § 14a EnWG setzt unter anderem eine entsprechende steuerbare Verbrauchseinrichtung – beispielsweise eine Wärmepumpe oder Wallbox – sowie weitere gesetzliche Voraussetzungen voraus.

Ob und in welcher Höhe eine finanzielle Entlastung möglich ist, hängt daher vom jeweiligen Einzelfall ab.

Kosten und Vertragsbedingungen prüfen

Im Schreiben der DMG Deutsche Messwesen GmbH wird unter anderem ein Preis von 99 Euro brutto pro Jahr genannt.

Wenn Sie einen Vertrag mit einem wettbewerblichen Messstellenbetreiber in Betracht ziehen, sollten Sie insbesondere auf folgende Punkte achten:

Jährliche Kosten
Wie hoch sind die tatsächlichen laufenden Kosten?

Vertragslaufzeit
Wie lange sind Sie an den Vertrag gebunden?

Kündigungsfristen
Wann und unter welchen Bedingungen können Sie kündigen?

Leistungsumfang
Welche Leistungen sind im Preis enthalten und können zusätzliche Kosten entstehen?

Für den grundzuständigen Messstellenbetreiber gelten gesetzliche Preisobergrenzen. Bei einem wettbewerblichen Messstellenbetreiber sind dagegen die jeweiligen vertraglichen Vereinbarungen maßgeblich.

Unser Rat an Sie

Lassen Sie sich nicht unter Druck setzen.
Prüfen Sie ein Angebot in Ruhe und vergleichen Sie die Vertragsbedingungen.
Wenn Sie unsicher sind, ob bei Ihrer Messstelle tatsächlich ein Smart Meter erforderlich ist, sprechen Sie uns gerne an.

Wir helfen Ihnen dabei, die Situation für Ihre konkrete Messstelle einzuordnen.
Stadtwerke Röthenbach a. d. Pegnitz GmbH
Technischer Kundenservice
Telefon: 0911 9575-236
Email: service@stwr.de

Weitere Informationen

Weitere unabhängige Informationen zum Thema Smart Meter finden Sie bei der Bundesnetzagentur und der Verbraucherzentrale.
https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Fachthemen/ElektrizitaetundGas/NetzzugangMesswesen/Mess-undZaehlwesen/start.html
https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/energie/preise-tarife-anbieterwechsel/smart-meter-was-sie-ueber-die-stromzaehler-wissen-muessen-13275

 

                  Neue Öffnungszeiten ab Montag,12.01.2026

Montag           08:00-12:00, 14:00-16:30

Dienstag         08:00-12:00

Mittwoch         08:00-12:00

Donnerstag    08:00-12:00, 14:00-16:30

Freitag            08:00-12:00     

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24-Stunden-Lieferantenwechsel

 Ab 6. Juni 2025 greift das neue Gesetz zum 24-Stunden-Lieferantenwechsel.

Die Stadtwerke Röthenbach a. d. Pegnitz GmbH möchte alle Kunden bereits im Vorfeld zu den neuen Anforderungen informieren.

 1. Ich ziehe um. Kann ich meinen Stromvertrag mitnehmen?

Ja! Sofern Sie in unserem Versorgungsgebiet umziehen können wir Sie an Ihrer neuen Adresse weiterhin versorgen. Sollte das ausnahmsweise nicht möglich sein, informieren wir Sie frühzeitig.

 2. Muss ich meinen Umzug beim Stromversorger melden?

Ja! Falls Sie uns nicht informieren, bleibt Ihr Vertrag an Ihrer alten Adresse bestehen – und Sie zahlen weiterhin für den dortigen Stromverbrauch.

 3. Wann muss ich den Umzug melden?

Spätestens 14 Tage vor Ihrem Umzugstermin. Durch eine neue, gesetzliche Regelung, den „24h-Lieferantenwechsel“, sind ab dem 6. Juni 2025 nachträgliche Umzugsmeldungen für Stromverträge nicht mehr möglich.

 4. Hat jeder Stromkunde jetzt automatisch eine 24-Stunden Kündigungsfrist?

Nein. Der 24-Stunden-Lieferantenwechsel bezieht sich nur auf den Zeitraum der technischen Verarbeitung einer Kündigung. Die mit Ihnen vereinbarten Vertragslaufzeiten gelten weiterhin.

 5. Was passiert, wenn ich den Umzug nicht melde?

Ihr Stromvertrag bleibt bestehen und Sie müssen für den Verbrauch an Ihrer alten Adresse weiterhin aufkommen.

 6. Wie kann ich meinen Umzug melden?

Per E-Mail, Post oder in unserer Geschäftsstelle (Bitte beachten Sie die Öffnungszeiten).

 7. Welche Daten sind für die Umzugsmeldung erforderlich?

  • Name, Kundennummer, alte und neue Adresse, Umzugsdatum
  • Zählernummern und Zählerstände (inkl. Ablesedatum)

 8. Kann ich meinen Stromvertrag rückwirkend abmelden?

Durch eine neue gesetzliche Regelung, den „24h-Lieferantenwechsel“, sind ab dem 6. Juni 2025 nachträgliche Umzugsmeldungen für Stromverträge nicht mehr möglich. Bitte melden Sie Ihren Umzug 14 Tage vor Ihrem Umzugstermin.

 9. Was muss ich tun, wenn ich neu einziehe und noch keinen Vertrag habe?

Kontaktieren Sie uns! Wir versorgen Sie gerne mit Strom und beraten Sie zu den besten Tarifen.

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Preisanpassungen bei Strom, Gas und Wasser zum 01. Januar 2025

Ab dem 1. Januar 2025 senkt die Stadtwerke Röthenbach GmbH den Strom- und Gaspreis. Beim Einkauf von Strom und Gas konnten die Stadtwerke für das kommende Jahr günstige Einkaufspreise erzielen und geben diese Ersparnis an die Kunden weiter.

Die Senkung sieht folgendermaßen aus:

Der Strompreis sinkt um 8,33 Ct/kWh, im Grundversorgungstarif um 9,52 Ct/kWh.
Der Grundpreis bleibt konstant.
Beim Produkt „Röthenbach Plus“ sieht die jährliche Ersparnis bei einem Jahresverbrauch von 3.000 kWh folgendermaßen aus:
Der Arbeitspreis wird von 43,20 Ct/kWh auf 34,87 Ct/kWh gesenkt. Der Grundpreis bleibt konstant.
Insgesamt spart der Kunde rund 250 Euro/Jahr, was einer Senkung um 17,85 % entspricht, welche in der Region überdurchschnittlich ist.

Der Gaspreis sinkt in allen Tarifen um 3,57 Ct/kWh.
Beim Produkt „Basis M ab 7.400 kWh“ sieht die jährliche Ersparnis bei einem Jahresverbrauch von 18.000 kWh wie folgt aus:
Der Arbeitspreis wird von 14,48 Ct/kWh auf 10,91 Ct/kWh gesenkt. Der Grundpreis bleibt konstant.
In Summe spart der Kunde rund 640 Euro/Jahr, was einer Senkung um 23,13 %, welche in der Region überdurchschnittlich ist.

Aufgrund der gestiegenen Kosten für den Betrieb des Wasserwerkes und um die dringend anstehenden Investitionen in das Wasserversorgungsnetz, die Sanierung der Tiefbrunnen und den Bau eines neuen Hochbehälters zu finanzieren, müssen die Preise in allen Tarifen der Wasserversorgung angehoben werden:

Der Wasserpreis wird um 85 Ct/m³ steigen.
Die Grundgebühr wird um 25,68 Euro/Jahr von 64,20 Euro/Jahr auf 89,88 Euro/Jahr steigen.
Für einen 4 Personen Haushalt mit einem Verbrauch von 180 m³/a wird sich eine jährliche Mehrbelastung von rund 178 Euro/Jahr ergeben. Die Mehrbelastung entspricht 38,58 %.

Die neuen Strom- und Erdgaspreise sind auf unserer Internetseite veröffentlicht.

*alle angegebenen Preise sind Bruttopreise, sofern nicht anders ausgewiesen

 


 Trinkwasser der Stadtwerke Röthenbach GmbH ist nicht mit Perfluorierte Tenside-PFT- belastet

Durch verschiedene Zeitungsberichte über mögliche Verunreinigungen des Grundwassers mit dem Schadstoff PFT sehen wir uns veranlasst, die Bürgerinnen und Bürger im Einzugsgebiet der Wasserversorgung der Stadtwerke Röthenbach GmbH zu informieren.

Seit Jahren testen die Stadtwerke Röthenbach GmbH das Trinkwasser auf Perfluorierte Chemikalien -PFT, seit 2016 im vierteljährlichen Abstand. Dies ist nicht gesetzlich vorgeschrieben, wird aber aus Vorsorgegründen von uns durchgeführt.

Dabei ergaben sich keine Belastungen mit Perfluorierte Tenside -PFT- im Grundwasser.

Das Röthenbacher Trinkwasser ist aktuell nicht mit PFT belastet.

Die letzten Wasserproben vom November 2025 und Februar, Mai und August 2026 ergaben keine Belastungen mit PFT´s im Röthenbacher Trinkwasser.

Vorsorglich wurde ein Ingenieurbüro beauftragt, sämtliche Möglichkeiten zu untersuchen, wie mögliche Belastungen mit PFT aus dem Trinkwasser herausgefiltert werden können. Die Ergebnisse werden in Kürze vorliegen.

Die Stadtwerke Röthenbach a. d. Pegnitz GmbH werden auch weiterhin alles unternehmen, um beste Trinkwasserqualität zu garantieren.

Für weitere Informationen: