Ab 6. Juni 2025 greift das neue Gesetz zum 24-Stunden-Lieferantenwechsel.
Die Stadtwerke Röthenbach a. d. Pegnitz GmbH möchte alle Kunden bereits im Vorfeld zu den neuen Anforderungen informieren.
1. Ich ziehe um. Kann ich meinen Stromvertrag mitnehmen?
Ja! Sofern Sie in unserem Versorgungsgebiet umziehen können wir Sie an Ihrer neuen Adresse weiterhin versorgen. Sollte das ausnahmsweise nicht möglich sein, informieren wir Sie frühzeitig.
2. Muss ich meinen Umzug beim Stromversorger melden?
Ja! Falls Sie uns nicht informieren, bleibt Ihr Vertrag an Ihrer alten Adresse bestehen – und Sie zahlen weiterhin für den dortigen Stromverbrauch.
3. Wann muss ich den Umzug melden?
Spätestens 14 Tage vor Ihrem Umzugstermin. Durch eine neue, gesetzliche Regelung, den „24h-Lieferantenwechsel“, sind ab dem 6. Juni 2025 nachträgliche Umzugsmeldungen für Stromverträge nicht mehr möglich.
4. Hat jeder Stromkunde jetzt automatisch eine 24-Stunden Kündigungsfrist?
Nein. Der 24-Stunden-Lieferantenwechsel bezieht sich nur auf den Zeitraum der technischen Verarbeitung einer Kündigung. Die mit Ihnen vereinbarten Vertragslaufzeiten gelten weiterhin.
5. Was passiert, wenn ich den Umzug nicht melde?
Ihr Stromvertrag bleibt bestehen und Sie müssen für den Verbrauch an Ihrer alten Adresse weiterhin aufkommen.
6. Wie kann ich meinen Umzug melden?
Per E-Mail, Post oder in unserer Geschäftsstelle (Bitte beachten Sie die Öffnungszeiten).
7. Welche Daten sind für die Umzugsmeldung erforderlich?
8. Kann ich meinen Stromvertrag rückwirkend abmelden?
Durch eine neue gesetzliche Regelung, den „24h-Lieferantenwechsel“, sind ab dem 6. Juni 2025 nachträgliche Umzugsmeldungen für Stromverträge nicht mehr möglich. Bitte melden Sie Ihren Umzug 14 Tage vor Ihrem Umzugstermin.
9. Was muss ich tun, wenn ich neu einziehe und noch keinen Vertrag habe?
Kontaktieren Sie uns! Wir versorgen Sie gerne mit Strom und beraten Sie zu den besten Tarifen.
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Ab Mittwoch, 07.05.2025, wird der Schumacherring wieder gesperrt werden müssen. Die Dauer der Maßnahme ist unbekannt.
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Aufgrund einer Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes (§ 7 c EnWG) ist es seit 1. Januar 2025 der Stadtwerke Röthenbach a. d. Pegnitz GmbH als Strom-Netzbetreiber untersagt, eigene E-Ladesäulen zum Zweck der Versorgung von Kunden mit Ladestrom zu betreiben. Wir mussten daher unsere öffentlichen E-Ladesäulen (am Freibad und an der Sparkasse in Röthenbach) an einen Dritten verkaufen, der diese jetzt eigenständig betreiben wird.
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Ab dem 1. Januar 2025 senkt die Stadtwerke Röthenbach GmbH den Strom- und Gaspreis. Beim Einkauf von Strom und Gas konnten die Stadtwerke für das kommende Jahr günstige Einkaufspreise erzielen und geben diese Ersparnis an die Kunden weiter.
Die Senkung sieht folgendermaßen aus:
Der Strompreis sinkt um 8,33 Ct/kWh, im Grundversorgungstarif um 9,52 Ct/kWh.
Der Grundpreis bleibt konstant.
Beim Produkt „Röthenbach Plus“ sieht die jährliche Ersparnis bei einem Jahresverbrauch von 3.000 kWh folgendermaßen aus:
Der Arbeitspreis wird von 43,20 Ct/kWh auf 34,87 Ct/kWh gesenkt. Der Grundpreis bleibt konstant.
Insgesamt spart der Kunde rund 250 Euro/Jahr, was einer Senkung um 17,85 % entspricht, welche in der Region überdurchschnittlich ist.
Der Gaspreis sinkt in allen Tarifen um 3,57 Ct/kWh.
Beim Produkt „Basis M ab 7.400 kWh“ sieht die jährliche Ersparnis bei einem Jahresverbrauch von 18.000 kWh wie folgt aus:
Der Arbeitspreis wird von 14,48 Ct/kWh auf 10,91 Ct/kWh gesenkt. Der Grundpreis bleibt konstant.
In Summe spart der Kunde rund 640 Euro/Jahr, was einer Senkung um 23,13 %, welche in der Region überdurchschnittlich ist.
Aufgrund der gestiegenen Kosten für den Betrieb des Wasserwerkes und um die dringend anstehenden Investitionen in das Wasserversorgungsnetz, die Sanierung der Tiefbrunnen und den Bau eines neuen Hochbehälters zu finanzieren, müssen die Preise in allen Tarifen der Wasserversorgung angehoben werden:
Der Wasserpreis wird um 85 Ct/m³ steigen.
Die Grundgebühr wird um 25,68 Euro/Jahr von 64,20 Euro/Jahr auf 89,88 Euro/Jahr steigen.
Für einen 4 Personen Haushalt mit einem Verbrauch von 180 m³/a wird sich eine jährliche Mehrbelastung von rund 178 Euro/Jahr ergeben. Die Mehrbelastung entspricht 38,58 %.
Die neuen Strom- und Erdgaspreise sind auf unserer Internetseite veröffentlicht.
*alle angegebenen Preise sind Bruttopreise, sofern nicht anders ausgewiesen
Die Haltestelle Schumacherring 82 bleibt (aufgrund der Kanalaufgrabungen für unbestimmte Zeit, ab Donnerstag, 19.09.2024) an der Ecke Andreas-Maußner-Straße / Friedrich-Otzmann-Straße bestehen.
Die Ersatzhaltestelle Theo-Schultes-Weg entfällt.
Durch verschiedene Zeitungsberichte über mögliche Verunreinigungen des Grundwassers mit dem Schadstoff PFT sehen wir uns veranlasst, die Bürgerinnen und Bürger im Einzugsgebiet der Wasserversorgung der Stadtwerke Röthenbach GmbH zu informieren.
Seit Jahren testen die Stadtwerke Röthenbach GmbH das Trinkwasser auf Perfluorierte Chemikalien -PFT, seit 2016 im vierteljährlichen Abstand. Dies ist nicht gesetzlich vorgeschrieben, wird aber aus Vorsorgegründen von uns durchgeführt.
Dabei ergaben sich keine Belastungen mit Perfluorierte Tenside -PFT- im Grundwasser.
Das Röthenbacher Trinkwasser ist aktuell nicht mit PFT belastet.
Die letzten Wasserproben vom Februar, Mai, August, November 2024 und Februar 2025 ergaben keine Belastungen mit PFT´s im Röthenbacher Trinkwasser.
Vorsorglich wurde ein Ingenieurbüro beauftragt, sämtliche Möglichkeiten zu untersuchen, wie mögliche Belastungen mit PFT aus dem Trinkwasser herausgefiltert werden können. Die Ergebnisse werden in Kürze vorliegen.
Die Stadtwerke Röthenbach a. d. Pegnitz GmbH werden auch weiterhin alles unternehmen, um beste Trinkwasserqualität zu garantieren.
Für weitere Informationen: