Grundlage der Stromkennzeichnung ist der Artikel 3 Absatz 6 der europäischen Elektrizitätsrichtlinie 2003/54/EG vom 26. Juni 2003, die mit dem Energiewirtschaftsgesetz in § 42 am 13. Juli 2005 in nationales Recht umgesetzt wurde.
Ziel der Stromkennzeichnung ist, die europaweite Verbraucherinformation und den Verbraucherschutz zu verbessern. Der Kunde wird darüber informiert, aus welchen Energieträgern sein Stromprodukt hergestellt wird und welche Umweltauswirkungen mit der Energienutzung verbunden sind. Zum besseren Vergleich werden die deutschen Durchschnittswerte mit angegeben.
Für Kunden, die ganz auf erneuerbare Energien setzen, bietet die Stadtwerke Röthenbach das Stromprodukt „RöthenbachÖko“ an, das ausschließlich die Kraft aus Wasser, Wind, Biomasse und Sonne nutzt und in der Region erzeugt wird.