Preise gültig ab 1. Januar 2023
1. Kunden mit 1/4-h-Leistungsmessung
Für die Nutzung des Verteilungsnetzes einschließlich einem Ausgleich für die im Verteilungsnetz verursachten elektrischen Verluste gelten die nachstehenden Regelungen und Preise, die die statistische Durchmischung der einzelnen Übertragungsleistungen berücksichtigen.
Für die Netznutzung und für die Bereitstellung aller Netzbetriebsmittel (Leitungen, Schaltanlagen, Transformatoren) gelten für Liefermengen in Abhängigkeit der Vollbenutzungsstunden folgende Preise:
Entnahmestelle im | Leistungspreise in EUR pro kW und Jahr | Arbeitspreise in ct pro kWh |
---|---|---|
Mittelspannungsnetz (M) | 14,13 | 4,16 |
Umspannung MN | 18,01 | 5,40 |
Niederspannungsnetz (N) | 18,24 | 6,22 |
Entnahmestelle im | Leistungspreise in EUR pro kW und Jahr | Arbeitspreise in ct pro kWh |
---|---|---|
Mittelspannungsnetz (M) | 109,00 | 0,37 |
Umspannung MN | 142,26 | 0,43 |
Niederspannungsnetz (N) | 69,66 | 4,16 |
Die Verrechnung eines Entgeltes für Blindarbeit erfolgt dann, wenn monatlich mehr als 50% der Wirkarbeit bei einem cos phi von 0,9 bezogen werden.
Blindarbeitspreis (Nettopreis): 1,28 ct pro kWh
Alle Entgelte verstehen sich als Nettowerte zuzüglich der Entgelte für Messstellenbetrieb, der gesetzlichen Umlagen sowie der jeweils gültigen Umsatzsteuer.
Hinweis:
Errechnet sich nach dem Preissystem bei der Entnahme in einer bestimmten Spannungs- bzw. Umspannebene für besondere Entnahmefälle ein höheres Entgelt als es sich bei der nachgelagerten Spannungs- bzw. Umspannebene ergeben würde, so wird das niedrigere Entgelt berechnet.
Für die Nutzung des Verteilungsnetzes einschließlich einem Ausgleich für die im Verteilungsnetz verursachten elektrischen Verluste gelten die nachstehenden Regelungen und Preise, die die statistische Durchmischung der einzelnen Übertragungsleistungen berücksichtigen.
Netznutzungsentgelte für Kunden ohne Leistungsmessung bei Entnahme im Niederspannungsnetz
Nettopreis | |
---|---|
Grundpreis | 0,00 EUR/Jahr |
Arbeitspreis | 9,54 ct/kWh |
Nettopreis | |
---|---|
Grundpreis | 0,00 EUR/Jahr |
Arbeitspreis | 2,30 ct/kWh |
Bei gemeinsamer Messung des Nachtspeicherstroms wird ein Mischpreis der Netznutzung im Verhältnis 25% normale Netznutzung zu 75% Nachtspeicher verrechnet.
Für die Zählung und Bereitstellung der Daten zur Verrechnung werden für eine Standardmessung folgende Verrechnungspreise angesetzt:
Spannungsebene der Messung | Messstellenbetrieb je Messstelle in EUR/a |
---|---|
Mittelspannungsnetz *1 | 951,32 |
Umspannung | 594,25 |
Niederspannung | 594,25 |
*1 Der Preisgilt für einen Standardmesssatz in der 20-KV-Ebene.
Die Entgelte beinhalten die Zählerdatenerfassung auf 1/4-h-Basis, die Übertragung der Zählerdaten, die Datenaufbereitung und die Bereitstellung der Daten. Die Telekommunikationsanbindung muss vom Kunden zur Verfügung gestellt werden. Ist dies nicht möglich, erfolgt die Abrechnung nach Aufwand.
(Weitere Entgelte für sonstige Dienstleistungen auf Anfrage).
Für die Zählung und Bereitstellung der Daten zur Verrechnung werden für eine Standardmessung folgende Verrechnungspreise angesetzt:
Messung in der Niederspannung | Messstellenbetrieb je Messstelle in EUR/a |
---|---|
Eintarifzähler | 13,30 |
Mehrtarifzähler | 28,00 |
Wird auf Kundenwunsch ein abweichender Ablese- und Abrechnungsturnus gewünscht, fällt für jeden weiteren Vorgang ein zusätzliches Entgelt in Höhe des ausgewiesenen Preises an.
(Weitere Entgelte für sonstige Dienstleistungen auf Anfrage9
4. Gesetzliche Abgaben und Umlagen
a) Abgaben
Konzessionsabgabe gemäß Konzessionsabgabenverordnung (KAV)
Auf die konzessionsabgabepflichtigen Energiemengen wird zusätzlich noch die Konzessionsabgabe als Nettobetrag aufgeschlagen.
b) Umlagen
Die Höhe der aktuell geltenden gesetzlichen Umlagen sowie weiterführende Informationen zu den Umlagen entnehmen Sie bitte der geemeinsamen Internetplattform der deutschen Übertragungsnetzbetreiber: www.netztransparenz.de
Alle genannten Beträge verstehen sich als Nettowerte, denen die jeweils gültige Umsatzsteuer hinzuzurechnen ist.
Preise gültig ab 1. Januar 2022
Für die Nutzung des Verteilungsnetzes einschließlich einem Ausgleich für die im Verteilungsnetz verursachten elektrischen Verluste gelten die nachstehenden Regelungen und Preise, die die statistische Durchmischung der einzelnen Übertragungsleistungen berücksichtigen.
Für die Netznutzung und für die Bereitstellung aller Netzbetriebsmittel (Leitungen, Schaltanlagen, Transformatoren) gelten für Liefermengen in Abhängigkeit der Vollbenutzungsstunden folgende Preise:
Entnahmestelle im | Leistungspreise in EUR pro kW und Jahr | Arbeitspreise in ct pro kWh |
---|---|---|
Mittelspannungsnetz (M) | 11,94 | 3,74 |
Umspannung MN | 15,77 | 4,73 |
Niederspannungsnetz (N) | 15,77 | 5,38 |
Entnahmestelle im | Leistungspreise in EUR pro kW und Jahr | Arbeitspreise in ct pro kWh |
---|---|---|
Mittelspannungsnetz (M) | 99,75 | 0,22 |
Umspannung MN | 124,58 | 0,38 |
Niederspannungsnetz (N) | 60,23 | 3,60 |
Die Verrechnung eines Entgeltes für Blindarbeit erfolgt dann, wenn monatlich mehr als 50% der Wirkarbeit bei einem cos phi von 0,9 bezogen werden.
Blindarbeitspreis (Nettopreis): 1,28 ct pro kWh
Alle Entgelte verstehen sich als Nettowerte zuzüglich der Entgelte für Messstellenbetrieb, der gesetzlichen Umlagen sowie der jeweils gültigen Umsatzsteuer.
Hinweis:
Errechnet sich nach dem Preissystem bei der Entnahme in einer bestimmten Spannungs- bzw. Umspannebene für besondere Entnahmefälle ein höheres Entgelt als es sich bei der nachgelagerten Spannungs- bzw. Umspannebene ergeben würde, so wird das niedrigere Entgelt berechnet.
Für die Nutzung des Verteilungsnetzes einschließlich einem Ausgleich für die im Verteilungsnetz verursachten elektrischen Verluste gelten die nachstehenden Regelungen und Preise, die die statistische Durchmischung der einzelnen Übertragungsleistungen berücksichtigen.
Netznutzungsentgelte für Kunden ohne Leistungsmessung bei Entnahme im Niederspannungsnetz
Nettopreis | |
---|---|
Grundpreis | 0,00 EUR/Jahr |
Arbeitspreis | 8,25 ct/kWh |
Nettopreis | |
---|---|
Grundpreis | 0,00 EUR/Jahr |
Arbeitspreis | 2,30 ct/kWh |
Bei gemeinsamer Messung des Nachtspeicherstroms wird ein Mischpreis der Netznutzung im Verhältnis 25% normale Netznutzung zu 75% Nachtspeicher verrechnet.
Für die Zählung und Bereitstellung der Daten zur Verrechnung werden für eine Standardmessung folgende Verrechnungspreise angesetzt:
Spannungsebene der Messung | Messstellenbetrieb je Messstelle in EUR/a |
---|---|
Mittelspannungsnetz *1 | 951,32 |
Umspannung | 594,25 |
Niederspannung | 594,25 |
*1 Der Preisgilt für einen Standardmesssatz in der 20-KV-Ebene.
Die Entgelte beinhalten die Zählerdatenerfassung auf 1/4-h-Basis, die Übertragung der Zählerdaten, die Datenaufbereitung und die Bereitstellung der Daten. Die Telekommunikationsanbindung muss vom Kunden zur Verfügung gestellt werden. Ist dies nicht möglich, erfolgt die Abrechnung nach Aufwand.
(Weitere Entgelte für sonstige Dienstleistungen auf Anfrage).
Für die Zählung und Bereitstellung der Daten zur Verrechnung werden für eine Standardmessung folgende Verrechnungspreise angesetzt:
Messung in der Niederspannung | Messstellenbetrieb je Messstelle in EUR/a |
---|---|
Eintarifzähler | 13,30 |
Mehrtarifzähler | 28,00 |
Wird auf Kundenwunsch ein abweichender Ablese- und Abrechnungsturnus gewünscht, fällt für jeden weiteren Vorgang ein zusätzliches Entgelt in Höhe des ausgewiesenen Preises an.
(Weitere Entgelte für sonstige Dienstleistungen auf Anfrage)
4. Gesetzliche Abgaben und Umlagen
a) Abgaben
Konzessionsabgabe gemäß Konzessionsabgabenverordnung (KAV)
Auf die konzessionsabgabepflichtigen Energiemengen wird zusätzlich noch die Konzessionsabgabe als Nettobetrag aufgeschlagen.
b) Umlagen
Die Höhe der aktuell geltenden gesetzlichen Umlagen sowie weiterführende Informationen zu den Umlagen entnehmen Sie bitte der gemeinsamen Internetplattform der deutschen Übertragungsnetzbetreiber: www.netztransparenz.de
Alle genannten Beträge verstehen sich als Nettowerte, denen die jeweils gültige Umsatzsteuer hinzuzurechnen ist.