Stadtwerke Röthenbach a.d. Pegnitz

Wasserhärte für das Stadtgebiet Röthenbach a. d. Pegnitz

Der Deutsche Bundestag hat am 1. Februar 2007 die Neufassung des Gesetzes über die Umweltverträglichkeit von Wasch- und Reinigungsmitteln beschlossen.

Nach § 9 des Gesetzes sind die Wasserversorgungsunternehmen verpflichtet, dem Verbraucher die Härtebereiche des Trinkwassers wie folgt anzugeben:

  • Ortsteil Himmelgarten
    1,7 mmol Calciumcarbonat je Liter = Härtebereich mittel
  • Stadtgebiet Röthenbach
    1,7 mmol Calciumcarbonat je Liter = Härtebereich mittel
  • Gesamthärte °dH 9,25

Bei den Waschmittelpackungen, bei denen die Wasserhärte in Härtebereiche angegeben ist, gilt nachfolgende Tabelle:

  • Härtebereich weich <=> weniger als 8,4 °dH
  • Härtebereich mittel <=> von 8,4 bis 14 °dH
  • Härtebereich hart <=> mehr als 14-21 °dH