Aufgrund einer Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes (§ 7 c EnWG) ist es seit 1. Januar 2025 der Stadtwerke Röthenbach a. d. Pegnitz GmbH als Strom-Netzbetreiber untersagt, eigene E-Ladesäulen zum Zweck der Versorgung von Kunden mit Ladestrom zu betreiben. Wir mussten daher unsere öffentlichen E-Ladesäulen (am Freibad und an der Sparkasse in Röthenbach) an einen Dritten verkaufen, der diese jetzt eigenständig betreiben wird.