Verhütung von Frostschäden
In der kalten Jahreszeit können freiliegende Wasserleitungen und nicht geschützte Wasserzähleranlagen einfrieren und beschädigt werden. Beim Auftauen kann das austretende Wasser zusätzlichen Schaden anrichten.
Um diese Schäden möglichst zu verhindern und Ihnen Ärger und Kosten zu ersparen, empfehlen wir Ihnen bei Frostgefahr folgende Vorsichtsmaßnahmen zu beachten:
- Bitte prüfen Sie die Isolierungen der Wasserleitungen.
- Halten Sie bitte die Fenster und Türen geschlossen, wenn die Wasserzählanlage im Keller liegt.
- Bitte sorgen Sie für zusätzlichen Schutz, indem Sie die Wasserzählanlage und Wasserleitungen in wärmedämmendes Material einpacken.
- Nicht benutzte Wasserleitungen sollten abgestellt und entleert werden.
- Eingefrorene Wasserleitungen dürfen nur langsam aufgetaut werden, weil zu starke Temperaturschwankungen zu Rohrbrüchen führen können.
- Schäden an den Wasserleitungen können Sie durch Beobachtung des Wasserzählers feststellen. Haben Sie sichergestellt, dass kein Wasser entnommen wird und der Wasserzähler läuft dennoch weiter, dann ist mit unkontrollierten Wasserverlusten zu rechnen. Beauftragen Sie sofort einen Installateur zur Behebung des Schadens.
Sollten Sie noch Fragen haben, rufen Sie uns an. Unter Telefon Nr. 95 75 - 2 31 beraten wir Sie gerne.