nach Ziffer 4 GeLi Gas (BK7-06-07)
Die Stadtwerke Röthenbach a. d. Pegnitz GmbH hat die Vorgaben des Beschlusses BK7-06-07 fristgerecht umgesetzt und zeigt hiermit an, von der Möglichkeit gemäß Ziffer 4 des Beschlusses Gebrauch zu machen, wonach der Datenaustausch der mit unserem Unternehmen verbundenen Vertriebsorganisation (verbundenes Unternehmen im Sinne von § 3 Nr. 38 EnWG) abweichen kann. Die übrigen Lieferanten erhalten Informationen im Tenor des Beschlusses zu gleichwertigen Zeitpunkten, in gleichwertigem Umfang und gleichwertiger Qualität.